Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Projektseite LOAD-ENCODE der Hochschule Esslingen. Als öffentliche Stelle des Landes ist die Hochschule verpflichtet, ihre Websites nach § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Seite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Gründe stehen im nächsten Abschnitt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Der Film auf der Startseite hat keine Audiodeskription und keine Textfassung. Er läuft ohne Ton, lässt sich anhalten, und sein Inhalt ist im Alternativtext kurz beschrieben.
- Eine Fassung in Deutscher Gebärdensprache fehlt.
- Die Fassung in Leichter Sprache ist ein Entwurf und noch nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
- Der Schalter „Animationen ausschalten“ in der Fußzeile hat noch keine Funktion.
Weitere Mängel ergänzt der Test.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13.10.2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbsteinschätzung des Antragsteams; ein Test nach BITV steht aus.
Feedback und Kontakt
Hinweise auf Barrieren senden Sie bitte an Philip Döbler, philip.doebler@hs-esslingen.de.
Sie erreichen auch die Inklusionsbeauftragte der Hochschule Esslingen: barrierefreiheit@hs-esslingen.de, Telefon 0711 397-4363.
Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie innerhalb von vier Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit, Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon: 0711 123-39375